Bodenrichtwerte (BORIS-BW)
Neue Grundsteuer: Alle Grundstückseigentümer*innen in BW müssen eine Erklärung abgeben. Werte finden Sie im BORIS-BW.
Neue Grundsteuer: Alle Grundstückseigentümer*innen in BW müssen eine Erklärung abgeben. Werte finden Sie im BORIS-BW.
Die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg bieten eine wichtige Grundlage für die Immobilienbewertung und die städtebauliche Planung. Sie dienen als Orientierung für den Wert von Grundstücken und werden regelmäßig von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Regionen ermittelt und aktualisiert. Diese Werte sind entscheidend für eine Vielzahl von Anwendungen, einschließlich der Ermittlung der Grundsteuer und der Bewertung von Immobilienkäufen und -verkäufen.
Aufgrund einer Reform wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg neu erhoben, und alle Grundstückseigentümer*innen müssen eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Die dafür benötigten Werte können nun dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem entnommen werden.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B (ohne land- und forstwirtschaftliche Flächen) finden Sie im Teil „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“. Die in diesem Teil bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für die Grundsteuererklärung (Grundvermögen) zu verwenden.