Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans
Die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegende Planungsdaten sowie die Ziele der Stadtentwicklung sind inzwischen veraltet bzw. überholt. Der Flächennutzungsplan muss eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung planerisch vorbereiten und steuern. Damit dies ermöglicht werden kann, ist eine Fortschreibung notwendig.
Der Verwaltungsverband Langenau führt die Generalfortschreibung seines Flächennutzungsplans durch. Das Gebiet des Verwaltungsverbands wird dem ländlichen Raum im engeren Sinne zugeordnet. Charakteristisch für den Verbandsbereich ist ein hoher Anteil an Landwirtschaftsfläche und eine im Landesvergleich weit unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte. Der Flächennutzungsplan basiert auf einem 2019 erstellten Flächenentwicklungskonzept, das einen Wohnbauflächenbedarf von 82,1 Hektar für die nächsten 15 Jahre ausweist und Richtwerte für gewerbliche Flächen festlegt.
Die Verteilung der Flächen erfolgt gemäß den Vorgaben des Regionalverbands auf die 14 Verbandskommunen. Der Planungsprozess beinhaltet eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen, die auch in die abschließende Entscheidungsfindung eingebunden sind.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Im November 2022 konnte die frühzeitige Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit abgeschlossen werden. Die mit diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungstabelle festgehalten. Da in diesem Verfahren auch ein großer Teil an Suchflächen enthalten war, wurde im 1. Schritt auf den Landschaftsplan und die Umweltberichte verzichtet. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.07.2024 wurde im Rahmen der zweiten Auslegungsphase erstmalig der Landschaftsplan und Umweltbericht ins Verfahren mit eingebunden.
Die Flächenanzahl von über 100 Einzelflächen wurde auf 80 Flächen reduziert, wobei einige Flächen neu hinzugekommen sind. Ein Teil dieser zusätzlichen Flächen sind zudem die von den Verbandskommunen angeregten PV-Freiflächen. Im Rahmen der zweiten Auslegung wurde festgestellt, dass für die nun enthaltenen PV-Freiflächen keine Steckbriefe vorhanden waren. Diese wurden nun in die Unterlagen aufgenommen. Außerdem wurden kleinere redaktionelle Änderungen durchgeführt. Eine weitere Auslegungsphase war deshalb erforderlich. Diese wurde vom 14.03.2025 bis 22.04.2025 durchgeführt. Außerdem wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung am 10.04.2025 durchgeführt.
Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans
Am 27.05.2025 wurde der Feststellungsbeschluss von der Verbandsversammlung gefasst. Die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans steht aktuell kurz vor der Genehmigung.
Bei der vorherigen Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Alb-Donau über den Landschaftsplan wurde vereinbart, dass die Biotopverbundplanung des Verwaltungsverband Langenau, die derzeit in einem Parallelverfahren geführt wird, nach ihrer Fertigstellung als Anlage im Landschaftsplan mit aufgenommen wird.