Ausgebreiteter Bebauungsplan zeigt durch Farben die Flächennutzung an. Obendrauf liegt ein Tablet, das ebenfalls Flächenpläne anzeigt.
21.02.2025

Generalfortschreibung des Flächennutzungsplans

Die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegende Planungsdaten sowie die Ziele der Stadtentwicklung sind inzwischen veraltet bzw. überholt. Der Flächennutzungsplan muss eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung planerisch vorbereiten und steuern. Damit dies ermöglicht werden kann, ist eine Fortschreibung notwendig.

Der Verwaltungsverband Langenau plant die Generalfortschreibung seines Flächennutzungsplans. Das Gebiet des Verwaltungsverbands wird dem ländlichen Raum im engeren Sinne zugeordnet. Charakteristisch für den Verbandsbereich ist ein hoher Anteil an Landwirtschaftsfläche und eine im Landesvergleich weit unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte. Der Flächennutzungsplan basiert auf einem 2019 erstellten Flächenentwicklungskonzept, das einen Wohnbauflächenbedarf von 82,1 Hektar für die nächsten 15 Jahre ausweist und Richtwerte für gewerbliche Flächen festlegt.

Die Verteilung der Flächen erfolgt gemäß den Vorgaben des Regionalverbands auf die 14 Verbandskommunen. Der Planungsprozess beinhaltet eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen, die auch in die abschließende Entscheidungsfindung eingebunden sind.

Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Im November 2022 konnte die frühzeitige Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit abgeschlossen werden. Die mit diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungstabelle festgehalten. Da in diesem Verfahren auch ein großer Teil an Suchflächen enthalten war, wurde im 1. Schritt auf den Landschaftsplan und die Umweltberichte verzichtet. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.07.2024 wurde im Rahmen der zweiten Auslegungsphase erstmalig der Landschaftsplan und Umweltbericht ins Verfahren mit eingebunden.

Die Flächenanzahl von über 100 Einzelflächen wurde auf 80 Flächen reduziert, wobei einige Flächen neu hinzugekommen sind. Ein Teil dieser zusätzlichen Flächen sind zudem die von den Verbandskommunen angeregten PV-Freiflächen.  Im Rahmen der zweiten Auslegung wurde festgestellt, dass für die nun enthaltenen PV-Freiflächen keine Steckbriefe vorhanden waren. Diese wurden nun in die Unterlagen aufgenommen. Außerdem wurden kleinere redaktionelle Änderungen durchgeführt. Eine weitere Auslegungsphase ist deshalb erforderlich.

In diesem Verfahrensschritt wird, aufgrund der geringfügigen Anpassungen, nur die gesetzlich vorgeschriebene Anhörungs- und Beteiligungsfrist gewählt.

 

Zeitlicher Ablauf

In dem jetzt vorgesehenen Verfahrensschritt wird folgender zeitlicher Ablauf gewählt:

1. Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung                  27./28.02.2025 – 13.03.2025

2. Öffentliche Auslegung des FNP mit Begründung            14.03.2025 – 22.04.2025

3. Öffentlichkeitsbeteiligung                                                  10.04.2025

 

Weitere Vorgehensweise

Nach Abschluss des o.g. Verfahrens werden die Stellungnahmen und die Beteiligungen der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange geprüft und bewertet. Sollte die Bewertung ergeben, dass keine weitere Anhörung erforderlich ist, soll zeitnah der Feststellungsbeschluss von der Verbandsversammlung gefasst werden.

Bei der vorherigen Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Alb-Donau über den Landschaftsplan wurde vereinbart, dass die Biotopverbundplanung des Verwaltungsverband Langenau, die derzeit in einem Parallelverfahren geführt wird, nach ihrer Fertigstellung als Anlage im Landschaftsplan mit aufgenommen wird.