Hauptfeststellung
Durch die Hauptfeststellung haben alle Grundsteuerpflichtigen/ Grundstückseigentümer dem Finanzamt die Nutzungsverhältnisse, die Bodenrichtwerte und die Fläche mitgeteilt. Anhand dieser Angaben werden die Grundsteuerwerte berechnet. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss festgelegt.
Grundsteuerwert
Der Grundsteuerwert stellt nicht den tatsächlichen Wert, sondern den steuerlichen Wert eines Steuerobjektes dar. Er wird vom Finanzamt festgelegt.
Grundsteuermessbetrag
Anhand des Grundsteuerwertes und der Nutzung, beispielsweise Wohnnutzung, errechnet sich der Grundsteuermessbetrag. Er wird vom Finanzamt festgelegt.
Hebesatz
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Grundlage von der Gemeinde eigenständig festgesetzt werden darf (Hebesatz). Die Gemeinde hat die Hebesätze in einer Satzung festgelegt.
Grundsteuerbescheid
Der Steuerbetrag errechnet sich Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.
Der Grundsteuerbescheid ist wie folgt aufgebaut (s. dazu farblich hervorgehobene Abschnitte im Musterbescheid unten):
- Oben im Briefkopf: Hinweise zum/r Eigentümer:in (rot)
- Textteil: Hinweise zum Hebesatz und Zuständigkeiten (grün)
- Tabellen „Objekt“ und „Festsetzungen“: Hinweise zur Steuerberechnung (blau)
- Tabellen „Bankverbindung“ und „Fälligkeitstermine“: Hinweise zur Zahlung (gelb)