Modell eines Holzhauses und Münzen auf einem Tisch im Wohnzimmer
10.01.2025

Grundsteuerreform 2025

Ab 2025 gilt bundesweit ein neues Modell zur Grundsteuerberechnung. Grundlage sind aktualisierte Bodenrichtwerte, Nutzungsverhältnisse und Flächenangaben. Der Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe und den Aufbau des Grundsteuerbescheids, der bald allen Eigentümer:innen zugeht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bewertung und Berechnung (bis 2024) der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Die bisherige Berechnung beruhte auf veralteten Wertverhältnissen. Daher musste der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln. Das Land Baden-Württemberg hat im Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die rechtliche Grundlage festgelegt.

Ab dem Steuerjahr 2025 wird die Steuer auf Grundlage des neuen Steuermodells berechnet und zur Zahlung fällig.

Hauptfeststellung

Durch die Hauptfeststellung haben alle Grundsteuerpflichtigen/ Grundstückseigentümer dem Finanzamt die Nutzungsverhältnisse, die Bodenrichtwerte und die Fläche mitgeteilt. Anhand dieser Angaben werden die Grundsteuerwerte berechnet. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss festgelegt.

Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert stellt nicht den tatsächlichen Wert, sondern den steuerlichen Wert eines Steuerobjektes dar. Er wird vom Finanzamt festgelegt.

Grundsteuermessbetrag

Anhand des Grundsteuerwertes und der Nutzung, beispielsweise Wohnnutzung, errechnet sich der Grundsteuermessbetrag. Er wird vom Finanzamt festgelegt.

Hebesatz

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, deren Grundlage von der Gemeinde eigenständig festgesetzt werden darf (Hebesatz). Die Gemeinde hat die Hebesätze in einer Satzung festgelegt.

Grundsteuerbescheid

Der Steuerbetrag errechnet sich Grundsteuermessbetrag x Hebesatz.

Der Grundsteuerbescheid ist wie folgt aufgebaut (s. dazu farblich hervorgehobene Abschnitte im Musterbescheid unten):

  1. Oben im Briefkopf: Hinweise zum/r Eigentümer:in (rot)
  2. Textteil: Hinweise zum Hebesatz und Zuständigkeiten (grün)
  3. Tabellen „Objekt“ und „Festsetzungen“: Hinweise zur Steuerberechnung (blau)
  4. Tabellen „Bankverbindung“ und „Fälligkeitstermine“: Hinweise zur Zahlung (gelb)
Muster eines neuen Grundsteuerbescheids mit farblich hervorgehobenen Abschnitten

Widerspruch

Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann beim Verwaltungsverband Langenau eingelegt werden. Diese werden zügig bearbeitet, es kann jedoch zu Verzögerungen kommen. Verzögerungen in der Bearbeitung durch den Verwaltungsverband wirken sich nicht nachteilig auf den Steuerzahler aus. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, das bedeutet, der Steuerbetrag ist trotz des laufenden Verfahrens zu zahlen.

Änderungsantrag
(Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert)

Der Änderungsantrag wird an das Finanzamt Ulm gerichtet. So können Fehler im Grundsteuermessbetrag oder dem Grundsteuerwert überprüft werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auf der Internetseite grundsteuer-bw.de informieren. Der Verwaltungsverband Langenau steht Ihnen unter der E-Mail-Adresse finanzwesen@vv-langenau.de für Rückfragen zur Verfügung.