Wenn Sie Pläne und andere Dokumente zu einem baurechtlich genehmigten Objekt nicht mehr vorliegen haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich im Bauarchiv noch eine Akte mit den gesuchten Unterlagen befindet. Es kommt allerdings auch vor, dass dies nicht der Fall ist. Als Eigentümer benötigen Sie einen Nachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag o.ä. und Personalausweis) zur Akteneinsicht, Nichteigentümer müssen eine Vollmacht vorlegen.
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich‐rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen. Dies sind zum Beispiel Zufahrtsbaulasten, Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke, Flächenbaulasten, Stellplatzbaulasten, Erschließungsbaulasten, aber auch Vermerkungen, zum Beispiel in Hinblick auf öffentlich‐rechtliche Verträge.
Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis des Baurechtsamts einsehen.
Die Aukünfte können formlos beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der gestellten Anträge.