Für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter LKW gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Dörflinger, Annett

Tel: +49 7345 96 40 - 631
Fax: +49 7345 96 40 - 640
annett.doerflinger@vv-langenau.de

Göggelmann, Lena

Tel: +49 7345 96 40 - 633
Fax: +49 7345 96 40 - 640
lena.goeggelmann@vv-langenau.de

Freigabevermerk:
20.02.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg