Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Baurechtsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Tel: +49 7345 96 40 – 550
Tel: +49 7345 96 40 – 559
Tel: +49 7345 96 40 – 555
Fax: +49 7345 96 40 – 560
baurechtsamt@vv-langenau.de

Einen Bauvorbescheid können Sie vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben oder verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen. Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich und gilt für drei Jahre. Danach verliert der Vorbescheid seine Bindewirkung. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Freigabevermerk:
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg