Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau
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89129 Langenau
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Baur, Katrin
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Freigabevermerk:
16.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg