Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Baur, Katrin

Tel: +49 7345 96 40 - 632
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30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg