Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde genehmigen. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung. Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Baurechtsamt
Verwaltungsverband Langenau

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89129 Langenau

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27.01.2020 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg