Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen wird eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung benötigt.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Dörflinger, Annett

Tel: +49 7345 96 40 - 631
Fax: +49 7345 96 40 - 640
annett.doerflinger@vv-langenau.de

Göggelmann, Lena

Tel: +49 7345 96 40 - 633
Fax: +49 7345 96 40 - 640
lena.goeggelmann@vv-langenau.de

Eine Erlaubnis können Sie erhalten, wenn geeignete Straßen zur Verfügung stehen und Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen. Für den beantragten Verkehr darf eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit uns.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Je nach Antrag sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Bitte besprechen Sie dies mit uns.

Freigabevermerk:
04.04.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg