Wenn Sie als Privatperson im nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Baur, Katrin

Tel: +49 7345 96 40 - 632
Fax: +49 7345 96 40 - 640
katrin.baur@vv-langenau.de

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01.03.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg