Den Jugendfischereischein erhält, wer zwischen 10 und 15 Jahren alt ist und die Einverständnis der Sorgeberechtigten hat. Sie benötigen keinen Sachkundenachweis, dürfen aber nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein fischen. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Mit Sachkundenachweis und ab einem Alter von 10 Jahren erhalten Sie den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr. Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben. Die Fischereischeine aus verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deuschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt, in dem Sie fischen möchten.