Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jungendfischereischeine. Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Tel: +49 7345 96 40 – 631
Fax: +49 7345 96 40 – 640
ordnungsamt@vv-langenau.de

Freigabevermerk:
18.12.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg