Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen können, können wir Ihnen als Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Erlaubnis erteilen.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Tel: +49 7345 96 40 – 632
Fax: +49 7345 96 40 – 640
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Freigabevermerk:
07.12.2022 Wirtschafts- & Innenministerium Baden-Württemberg