Wer ein Gaststättengewerbe betreiben und Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Damit soll die Eignung der antragstellenden Person als auch die Sicherheit der Räumlichkeiten und der Speisen und Getränke gewährleistet werden.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

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Baur, Katrin

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07.12.2022 Wirtschafts- & Innenministerium Baden-Württemberg