Wenn Sie eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit sich führen wollen, benötigen Sie einen "Kleinen Waffenschein".

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Tel: +49 7345 96 40 – 632
Fax: +49 7345 96 40 – 640
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Freigabevermerk:
17.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg