Wenn Sie eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwafee oder eine Signalwaffe mit sich führen wollen, benötigen Sie einen "Kleinen Waffenschein".

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Baur, Katrin

Tel: +49 7345 96 40 - 632
Fax: +49 7345 96 40 - 640
katrin.baur@vv-langenau.de

Freigabevermerk:
21.02.2020 Innenministerium Baden-Württemberg