Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, die Ausstellung oder den Markt abhalten.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Baur, Katrin

Tel: +49 7345 96 40 - 632
Fax: +49 7345 96 40 - 640
katrin.baur@vv-langenau.de

Freigabevermerk:
18.10.2019 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg