Schwerbehinderte Menschen können als Nachteilsausgleich eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Mit diesem Parkausweis haben sie erweiterte Rechte beim Parken eines Kraftfahrzeugs. Nur der blaue EU-Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

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