Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Tel: +49 7345 96 40 – 632
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Freigabevermerk:
27.10.2014 Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg