Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau

Kuftenstraße 19
89129 Langenau

Baur, Katrin

Tel: +49 7345 96 40 - 632
Fax: +49 7345 96 40 - 640
katrin.baur@vv-langenau.de

Wer ein Reisegewerbe betreibt benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte.

Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung „Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten“.

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:

  • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen (z.B. Händler*innen auf Märkten, Betreiber*innen von mobilen Imbisswagen) oder
  • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Freigabevermerk:
27.10.2014 Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg