Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Deshalb benötigen Sie zur Durchführung eine Erlaubnis und eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und der Verkehrsfluss so wenig wie möglich belastet wird.
OrdnungsamtVerwaltungsverband Langenau
Kuftenstraße 19
89129 Langenau
Dörflinger, Annett
Tel: +49 7345 96 40 - 631
Fax: +49 7345 96 40 - 640
annett.doerflinger@vv-langenau.de
Göggelmann, Lena
Tel: +49 7345 96 40 - 633
Fax: +49 7345 96 40 - 640
lena.goeggelmann@vv-langenau.de
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum planen, stellt dies eine Sondernutzung dar und Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Vor allem für folgende Veranstaltungen ist eine solche Erlaubnis erforderlich:
Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlon, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte, Treibjagden und andere
Parallel zur Erlaubnis muss eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher mit uns.
Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun. Wir erarbeiten die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit der antragstellenden Person, den anderen von der geplanten Sondernutzung betroffenen Stellen und der Polizei. Wir stellen Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen sowie die Erlaubnis als Bescheid zu.
Freigabevermerk:
03.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg