Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Ordnungsamt
Verwaltungsverband Langenau
Kuftenstraße 19
89129 Langenau
Dörflinger, Annett
Tel: +49 7345 96 40 - 631
Fax: +49 7345 96 40 - 640
annett.doerflinger@vv-langenau.de
Göggelmann, Lena
Tel: +49 7345 96 40 - 633
Fax: +49 7345 96 40 - 640
lena.goeggelmann@vv-langenau.de
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr. Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun. Wir erarbeiten die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit der antragstellenden Person, den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und der Polizei. Wir stellen Ihnen als antragsstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Freigabevermerk:
22.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg