Verfahren „Gebietsabflussbeiwertmethode“
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderte zunächst umfangreiche Flächenerhebungen. Die Flächenerhebungen für die Gemeinden im Verwaltungsverband Langenau wurden vom Ingenieurbüro Will aus Ulm durchgeführt und werden ständig aktualisiert. Die Flächenermittlung stellt neben der Kostenseite die wesentliche Grundlage der Niederschlagswassergebühr dar.
Alle Umlandgemeinden haben einvernehmlich das Verfahren nach Gebietsabflussbeiwerten (GAB) gewählt. Ein Gebietsabflussbeiwert stellt einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab dar und beschreibt den Grad der Versiegelung. Es werden Zonen vergleichbarer versiegelter Verhältnisse mit Hilfe der digitalen Flurkarte, computergestützter Berechnungen und Stichproben vor Ort ermittelt. Die Zonen der Gebietsabflussbeiwerte werden in der sogenannten Gebietsabflussbeiwertkarte, welche als Anlage den örtlichen Abwassersatzungen beigefügt ist, darge-stellt.
Die Grundstückseigentümer werden über die für ihr Grundstück ermittelten Zone informiert. Dabei erhalten sie einen Lageplan und alle relevanten Daten sowie eine ausführliche Informationsbroschüre.
Sofern ein Gebührenschuldner mit der Zoneneinteilung und der ermittelten gebührenrelevanten Fläche nicht einverstanden ist, kann eine Einzelveranlagung mittels Erhebungsbogen für das betreffende Grundstück beantragt werden.